Sollten aufgrund von COVID-19 die unter Pkt. 4.2 erwähnten Qualifikationsvoraussetzungen im Jahr 2021 ändern, behält sich der Verband in Absprache mit Swiss Olympic das Recht vor, die Hauptkriterien anzupassen.
«Sofern es zu einer Absage eines Bestätigungswettkampfes kommt, wird dieser nicht durch einen Alternativwettkampf ersetzt. In diesem Fall wird der SST Selektionsausschuss aufgrund der Zusatzkriterien (vgl. Punkt 4.3) alle Leistungen und Ergebnisse bis zum Ende des Selektionszeitraums (bis 29.06.2021) berücksichtigen, um eine Selektionsantrag gegenüber Swiss Olympic zu begründen. Als Massstab für die Beurteilung gemäss den Zusatzkriterien (4.3) gilt nach wie vor der Leistungsnachweis eines Top-12-Levels.»